Manuel Vogel
· 23.03.2026
Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 verfolgt die Landesregierung das Ziel, bis zum Jahr 2030 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Ausweisung von neuen Naturschutzgebieten (NSG) unerlässlich. Dies betrifft die Regionen Gelting bis Schlei am Ausgang der Flensburger Förde, die südliche Hohwachter Bucht sowie ein Gebiet westlich von Fehmarn, wo zukünftig strengere Regeln gelten werden.
Bei der feierlichen Einweihung der ersten Infotafel an der Hohwachter Bucht sagte Meeresschutzminister Tobias Goldschmidt: „Wir Menschen sind Teil der Natur und leben von ihr. Dass wir dabei oft auch Schaden anrichten, sehen wir in unserer Ostsee deutlich. Mit den neuen Meeresschutzgebieten bekommen Fische und Schweinswale, Seegraswiesen und Seevögel wichtige Ruheoasen. Hier können Pflanzen und Tiere buchstäblich aufatmen. Damit entfaltet ein Highlight des Aktionsplans seine Wirkung.“
Auf Basis verschiedener Untersuchungen zur Ostsee wurden, so erklärt das Ministerium in einer Pressemitteilung, Gebiete ausgewählt, die aufgrund ihrer Artenvielfalt, Lebensräume, Entwicklungsmöglichkeiten und bestehenden Belastungen besonders schutzwürdig sind. Entscheidend sind das Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume sowie deren Bedrohung. Die Gebiete grenzen zum Teil an bereits bestehende Naturschutzgebiete und erfüllen somit eine Vernetzungsfunktion für die Wanderung, die geographische Verbreitung und den genetischen Austausch wildlebender Arten.
In den neuen Schutzgebieten, so erklärt das Ministerium, dürfen Pflanzen und Tiere nicht mehr entnommen oder gestört werden. Daher sind Fischerei, Jagd, Rohstoffabbau, Bauvorhaben oder andere Veränderungen der Gewässer und des Meeresbodens untersagt. Um die Lärmbelastung unter Wasser zu minimieren, dürfen Motorboote nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit unterwegs sein. Ziel ist es, die Gebiete als ungestörte Rückzugsräume zu schützen und menschliche Einflüsse zu minimieren.
Weiterhin erlaubt sind schwimmen, baden, tauchen und der Fischfang zu Fuß vom Ufer oder im Wasser watend mit der Handangel. Aktuell bestehen in den neuen Naturschutzgebieten für Wassersportler noch keine Einschränkungen, allerdings wird gemäß des Aktionsplan Ostseeschutz für die drei neuen Meeresschutzgebiete eine Befahrensverordnung beim Bundesministerium für Verkehr beantragt. Diese beinhaltet, dass Wassersport im Winter (November bis März) hier nur noch in ausgewiesenen Zonen möglich sein soll. Wie Minister Goldschmidt bereits im SURF -Interview deutlich gemacht hatte, soll es im NSG Gelting bis Schlei einen und im NSG westlich Fehmarn zwei solcher Korridore für Wassersportler geben. Kein einziger Korridor ist hingegen im Schutzgebiet südliche Hohwachter Bucht vorgesehen, Winterstürme könnten an Spots wie Hohwacht oder Lippe also in Zukunft ungesurft durchziehen. Wir haben beim zuständigen Ministerium nachgefragt, warum es in der Hohwachter Bucht keinen Wassersport-Korridor geben soll - sobald es eine Antwort hierzu gibt, lassen wir es euch wissen.

Redakteur surf