Gerade im Winter sind viele Seen wichtige Rückzugsorte für Zugvögel. Werden die Tiere durch Paddler aufgeschreckt, kostet sie die Flucht wertvolle Energie. Im Frühjahr wiederum können Störungen am Ufer und in Schilfzonen brütende Vögel und ihre Jungen gefährden. Deshalb gelten auf manchen Gewässern feste Sperrzeiten, während andere Bereiche freiwillig geschont werden sollen.
Starnberger See: Vom 1. November bis 31. März wird Wassersportlern mit SUP, Kajak und Kanu ein freiwilliger Befahrungsverzicht empfohlen. Winterruhezonen sind konsequent zu meiden; zu Vogelansammlungen sollte ein Abstand von mehr als 300 Metern eingehalten werden. Seit 2025 besteht außerdem ein Winter-Schutzgebiet an der Roseninsel, das in diesem Zeitraum nicht befahren werden darf.
Amper: In den Naturschutzgebieten Ampermoos und Amperaue gelten jährliche Befahrungsverbote während der Brutzeit. Betroffen sind die Abschnitte zwischen Stegen/Eching und Grafrath sowie zwischen Schöngeising und Fürstenfeldbruck. Die Sperrzeit reicht vom 1. März bis einschließlich 15. Juli.
Würm: Im Leutstettener Moos zwischen Starnberg und Leutstetten ist das Befahren vom 1. März bis 30. Juni zum Schutz der Brutvögel untersagt.
Bille in Schleswig-Holstein: Auf einem Abschnitt der Bille zwischen Grander Mühle und Reinbeker Mühlenteich besteht vom 1. März bis 15. August ein Befahrungsverbot. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Befahrung an einen ausreichenden Pegelstand gebunden.
Die Beispiele zeigen: Nicht nur die Jahreszeit, sondern auch der genaue Flussabschnitt und die örtliche Regelung entscheiden darüber, ob eine Tour erlaubt ist. Die genannten Termine sollten vor der Fahrt anhand der aktuellen amtlichen Informationen überprüft werden.
Vor jeder Tour lohnt sich ein kurzer Blick auf diese Informationsquellen:
1. Kanu-Verband – Befahrungsregeln: "kanu.de" - Informationen zu saisonalen und dauerhaften Befahrungsverboten sowie Uferbetretungsverboten.
2. Canua-App des Deutschen Kanu-Verbands: "canua.info" – Gewässerkarten mit eingezeichneten Befahrungsregeln, Tourenplanung und Informationen zu Ein- und Ausstiegsstellen. Die Regeln werden auf der Karte sichtbar dargestellt.
3. Lokale Naturschutzinformationen: "LBV Starnberg – Wassersport und Vogelschutz" sowie "Bootfahren auf Würm und Amper" – konkrete Hinweise zu Schutzgebieten, Sperrzeiten und dem richtigen Verhalten vor Ort.
Alles zu Vorfahrtsregeln und allgemeinen Vorschriften hinsichtlich Führerscheinen, Abständen zu Naturschutzzonen und vieles mehr findest du in diesem ausführlichen Artikel.
Befahrungsregeln können sich unterscheiden, und digitale Karten ersetzen nicht in jedem Fall die Prüfung aktueller behördlicher Anordnungen und Beschilderungen. Informiere dich deshalb vor jeder Tour über das Gewässer und den konkreten Streckenabschnitt.
Unser Tipp: Wer Schutzgebiete respektiert, sensible Ufer meidet und freiwillige Ruhezonen berücksichtigt, trägt dazu bei, dass wir auch in Zukunft auf unseren Seen und Flüssen paddeln können. Rücksicht ist Naturschutz – und gehört zum SUP genauso wie Paddel und Board.
Danke und viel Spaß auch im Winter!
P.S: Tipps zur Winterbekleidung und Ausrüstung findest du hier

Redakteur surf
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