Windsurfen ist pure Freiheit aber ganz ohne Regeln geht es nicht! Damit auf dem Wasser keine brenzligen Situationen entstehen, sind Vorfahrtsfragen klar geregelt. Die folgenden Regeln solltest du kennen:
Windsurfer und Kitesurfer gelten in Deutschland als "Sportgeräte". Untereinander sind Windsurfer und Kiter gleichberechtigt und weichen einander nach folgenden Regeln aus:
Steht dein Segel auf der in Fahrtrichtung betrachtet rechten Seite, surfst du auf Steuerbordbug. Mit dem Segel auf der linken Seite surfst du auf Backbordbug. Fahren zwei Surfer aufeinander zu, gilt "Steuerbord weicht Backbord". Für die Praxis auf dem Wasser hilft die Daumenregel: "Rechte Hand am Mast hat Recht". Kommt dir also jemand entgegen und deine rechte Hand ist vorne beim Mast (Segel auf der linken Brettseite, auf Backbord), hast du Vorfahrt.
Fahren beide Surfer auf dem gleichen Bug, d.h. beide haben das Segel auf der gleichen Seite und somit die gleiche Hand beim Mast, muss eine andere Regel gelten. Da der Surfer weiter in Lee denjenigen in Luv meist schlechter sehen kann als umgekehrt, hat er Vorfahrt, der Surfer in Luv muss ausweichen.
Wer überholen will, wechselt auf die Überholspur – das ist nicht nur beim Autofahren so. Falls die jeweilige Situation es erlaubt, macht ein Überholvorgang auf der Luvseite mehr Sinn, um nicht im Windschatten des Vorausfahrenden steckenzubleiben.
An den Hotspots bist du als Windsurfer meist in Gesellschaft vieler anderer Wassersportfans. Auf Nord- und Ostsee gilt innerhalb der 3-Seemeilen-Zone in Deutschland vorrangig die Seeschifffahrtsstraßenverordnung (SeeSchStrO), nach der auch Kitesurfer den gleichen Bestimmungen wie Windsurfer unterliegen, es gelten also die genannten Regeln. Segelboote haben hier, auch wenn das auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar ist, aufgrund ihres Status als "Segelfahrzeuge" generell Vorfahrt gegenüber "Sportgeräten" wie Windsurfern und Kites. Dass man Schwimmern ausweichen muss, klingt einleuchtend, regelrecht absurd ist die Regelung im Motorsportland Deutschland aber im Bezug auf Motorboote: Mit der 1998 vom Verkehrministerium durchgesetzten Statusänderung der Windsurfer von "Segelfahrzeugen" hin zu "Sportgeräten", müssen Windsurfer Motorbooten im Geltungsbereich der SeeSchStrO immer ausweichen. Ist dies, z.B. aufgrund schlechter Windverhältnisse, nicht möglich, gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht natürlich auch für Boote – ein Motorbootfahrer darf also nicht stur auf seinem Recht beharren und einen Unfall in Kauf nehmen. Auf Seen und Flüssen gelten in Deutschland regional stark unterschiedliche Regelungen, nach denen man sich am besten vor Ort erkundigt. International einheitlich geregelt sind hingegen die Vorfahrtsfragen gegenüber Berufsschifffahrt wie Fähren, Ausflugsdampfern, Frachtern oder Linienschiffen – Surfer, Kiter und Segler sind hier generell ausweichpflichtig!
Wer Vorfahrt hat, ist kurshaltepflichtig und sollte dementsprechend seinen eigenen Kurs zunächst beibehalten. Nur wenn der ausweichpflichtige Surfer die Regeln erkennbar missachtet oder nicht kennt, solltest du von deinem Vorfahrtsrecht ablassen und deinen Kurs ändern oder das Segel notfalls ins Wasser fallen lassen. Musst du selbst ausweichen, gilt es, immer rechtzeitig und deutlich den Kurs zu verändern und keinen "Schlingerkurs" zu fahren. Es gibt keine generelle Vorschrift wohin man als Surfer auszuweichen hat – je nach Situation muss entschieden werden, was am meisten Sinn macht. Immer aber gilt: Genügend Abstand ist, vor allem bei starkem Wind, wichtig – empfohlen werden mindestens zwei Mastlängen. Kitersurfern weicht man, sofern möglich, am besten nach Luv aus, um Unfälle mit den langen Leinen zu vermeiden.
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